:: Besitzverhältnisse des Plümperhofes ::
 
     
 
Die gemeinen Bauern waren in den seltensten Fällen auch Eigentümer der Höfe. Diese waren nur gepachtet, entweder von adeligen Häusern oder von Klöstern. Der Pachtvertrag, damals Gewinnbrief genannt, lief in aller Regel über 12 Jahre und konnte dann vom jeweiligen Pachtherrn verlängert werden. Es mußte eine jährliche feste Pacht bezahlt werden, z.B. 20 Gulden, darüber hinaus waren jährliche Abgaben in natura an den Grundherrn zu leisten, Vieh, Geflügel, Getreide usw.
 
Der Plümpershof zu Bachum gehörte dem adeligen Hause "Von Böckenförde genannt Schüngel". Diese waren u.a. auf Haus Echthausen zu Hause.
 
Die Familie Von Schüngel verstand es zu leben und zu residieren, hierfür wurde das Geld jedoch manchmal knapp. Deshalb mußten, genau wie im heutigen Leben, Schulden aufgenommen werden, wobei dann so mancher Grund und Boden als Sicherheit verpfändet wurde. So geschehen auch im Jahre 1699:
Am 12. Februar 1699 lautet eine Schuldverschreibung:
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Obligation des kurkölnischen Landdrosten Georg Ernst v. Böckenförde gt. Schüngel über 500 Rthlr. Von dem Erbsälzerkolleg zu Werl, dem er dafür den Plümpershof zu Bachum verpfändet. Der Schuldschein ist auf Papier gesiegelt vom Aussteller und dessen Ehefrau Anna Luise v. Schweichelt.
 
Die Zinsen für die geliehenen 500 Reichsthaler konnten nicht immer pünktlich gezahlt werden, denn 1706 finden wir in Schloß Herdringen:
Am 9. August 1706:
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Der kurkölnische Landdrost von Westfalen Georg Ernst v. Böckenförde gt. Schüngel weist dem Erbsälzerkolleg zu Werl die Renten des verpfändeten Plümper'schen Hofs zu Bachum als Zinsen des Kapitals von 500 Rthlr. An, das sich der obige Landdroste am 12.12.1699 vom Kolleg geliehen hatte.
Diese Anweisung ist von Georg Ernst v. B. gt. Schüngel und von seiner Ehefrau Anna Luise v.Schichelt gesiegelt.
 
Daß der Hof offiziell "Plümpershof zu Bachum" lautete, läßt darauf schließen, daß die Familie Plümper selbst 1699 schon seit mehreren Generationen auf dem Hof als Pächter saßen. Die obigen 500 Rthlr. konnten durch v.Böckenförde vermutlich nicht zurückgezahlt werden, denn 1754 gehört der Plümpershof dem Hause v.Fürstenberg zu Schloß Herdringen:
Actum Herdringen 28. Aprilus 1754:
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Erschien Caspar Schwittmann undt Joan Dierk Fiddeler angebend daß der junge Plümper ohnlängstt verstorben, undt wollte der der Fiddeler die hinterlassene wittibee, so 1. Kindt hat wieder heyraten, bathe umbt gnäd. Herrschaftlichen consens undt botte den Eingang zu zahlen ett wie der vorige ad 10. Rthl., wiviel aufh dem Hoff. Viel Schulden.
(Anm.: Hier hat der J.Th. Fiddeler erst die rückständigen Pachtschulden über 10 Rhtl. bezahlt, um die junge Wittwe Anna Maria Plümper heiraten zu können. 10 Rthl. waren die halbe Pacht für 12 Jahre. J.Th. Fiddeler hat nach Heirat am 24.05.1754 den Namen Plümper angenommen.)
 
Noch bis 1851 mußten die Plümper an v.Fürstenberg zu Herdringen Pacht zahlen. Dann ging der Hof nach Zahlung einer Ablösesumme in den Besitz Plümper über.
 
* Schloß Herdringen Rep.II Abt.Werl Plümpers Hof Fach 44 Reg.Nr. 8 a
** Schloß Herdringen Rep.II Abt.Werl Plümpers Hof Fach 44 Reg.Nr. 8 b
*** Schloß Herdringen Rep II Abt.Werl Plümpers Hof 2301, Seite 5
 
     
 
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